Weisheitszahn-Entfernung

Bei vielen Patienten ist der Kiefer nicht groß genug für die sogenannten Weisheitszähne, sodass ihre Entfernung erwogen werden muss. Allerdings lassen sich lediglich jene Weisheitszähne auf konventionelle Weise extrahieren („ziehen“), die bereits in korrekter Position die Mundhöhle durchgebrochen sind (das geschieht meist zwischen dem 18. und dem 30. Lebensjahr).
Sind die Weisheitszähne jedoch ganz oder teilweise im Knochen eingeschlossen oder stehen in falscher Achsenrichtung („Verlagerung“), wird ein oralchirurgischer Eingriff erforderlich.

Schon vor der OP kann ein lang anhaltendes Schmerzmittel verabreicht werden, das nach dem Nachlassen der Betäubung weiter wirkt. In der Regel wird die Operation unter örtlicher Betäubung durchgeführt, wodurch die OP schmerzfrei möglich ist. Durch ein spezielles Gel kann vorher die Mundschleimhaut betäubt werden, wodurch beim Spritzen des Lokalanästhetikums die Einstiche weit weniger spürbar sind. Durch langsame Injektion kann das nachträgliche Anschwellen und Schmerzen des Einstichbereiches verhindert werden. Eine langsame Entfernung des Zahnes, die dem Zahn Zeit gibt, sich nach und nach zu lösen, fördert Komplikationsfreiheit und der Patient spürt die mechanische Kraft des Zuges weniger stark.

Ist eine besonders komplizierte Zahnentfernung zu erwarten oder kann durch eine Leitungs- oder Lokalanästhesie ein schmerzloser Eingriff nicht gewährleistet werden, kann auch eine Vollnarkose in Frage kommen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn sich ein Zahn in die Kieferhöhle oder ins Weichteilgewebe verlagert. In diesem Fall muss ein zweiter Eingriff erfolgen, dies geschieht in der Regel unter Vollnarkose, da relativ weit in den Kiefer hineingearbeitet wird. Unter Umständen kann es nötig sein, den Zahn im Kiefer zu zerlegen, was auch unter Lokalanästhesie durchgeführt werden kann.